ZDK hält Wirkung für begrenzt Kauf von E-Autos soll für Firmen steuerlich attraktiver werden

Bei der Anschaffung eines betrieblich genutzten Elektroautos sollen künftig 75 Prozent der Kosten im Kaufjahr steuerlich geltend gemacht werden können. Was genau geplant ist – und Reaktionen aus dem Kfz-Gewerbe.

E-Auto an Stomtankstelle
Flotte am Strom: Wer sich ein neues betrieblich genutztes E-Auto anschafft, soll im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. - © scharfsinn86 - stock.adobe.com

Das Bundesfinanzministerium will den Kauf von betrieblich genutzten E-Fahrzeugen mit einer Superabschreibung fördern. Wer sich ein neues betrieblich genutztes Elektroauto anschafft, soll im Kaufjahr 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können. Dies sieht der Gesetzesentwurf zum Investitionssofortprogramm vor, der der DHZ vorliegt. Daneben sollen die Steuerregelungen für E-Autos als Dienstwagen günstiger gestaltet werden. Für den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) geht der Investitionsimpuls nicht weit genug. Er fordert weitere Schritte.

Förderung soll vom 1. Juli 2025 bis Ende 2027 gelten

Wie aus dem Gesetzesentwurf weiter hervorgeht, sollen im ersten Jahr nach der Anschaffung noch zehn Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Jahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die Förderung soll dem Entwurf zufolge für alle Fahrzeuge gelten, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.

Bruttolistenpreisgrenze soll erhöht werden

Im Gesetzesentwurf ist außerdem vorgesehen, dass die Bruttolistenpreisgrenze bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigten von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro angehoben wird. Der Entwurf regelt auch den schon angekündigten Investitions-Booster. Der Entwurf des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland", wie er genau heißt, soll voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Er bedarf dann noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats.

ZDK hält Wirkung auf E-Auto-Nachfrage für begrenzt

Der ZDK hält den Impuls für die E-Mobilität aus den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für begrenzt. Sie kämen nur jenen zugute, die sie steuerlich tatsächlich nutzen könnten. "Private Haushalte oder Leasinggesellschaften profitieren beispielsweise nicht", erklärte der kommissarische ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahme, die zwar nicht schadet, aber auch keine durchgreifende Verbesserung bringt", betonte er.

Peckruhn: Niedrigere Ladestrom-Preise nötig

Für eine nachhaltige Stimulierung der E-Auto-Nachfrage sind nach Ansicht Peckruhns weitere zusätzliche Schritte erforderlich: "Wir brauchen dringend günstigere Ladestrom-Preise, beispielsweise durch eine Senkung der Steuern auf Strom auf den europäischen Mindestsatz sowie eine deutliche Senkung der Netzentgelte", forderte er. Nötig sei auch eine bessere Transparenz bei den Ladetarifen sowie eine bessere Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus müssten die bürokratischen Hürden beim Aufbau privater Ladepunkte abgebaut werden.