Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer Steuerrisiko bei GmbH: Nicht ausgezahlte Tantieme
Bisher waren die Finanzämter rigoros: Wurde mit einem beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine Tantiemevereinbarung getroffen, musste die GmbH für die Tantieme Lohnsteuer abführen – auch wenn sie diese gar nicht ausbezahlt hatte. Ein aktuelles Urteil könnte diese Praxis nun auf den Kopf stellen.
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