Kreislaufwirtschaft in der EU Transport gefährlicher Abfälle: Registrierungspflicht erst ab zwei Tonnen
Gute Nachrichten für die deutschen Handwerker. Bei den Verhandlungen zur Kreislaufwirtschaft hat die EU nun entschieden, dass gefährliche Abfälle bis zu zwei Tonnen Gewicht auch weiterhin ohne Registrierung transportiert werden dürfen. Was sonst noch beschlossen wurde.
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