Der Volkswagen-Konzern war mit seiner Klage gegen A.T.U. erfolgreich BGH: Autowerkstatt darf in Werbung VW-Bildmarke nicht verwenden
Ein Autohersteller kann es einer markenunabhängigen Werkstatt verbieten, für ihre Dienstleistungen mit seiner bekannten Bildmarke zu werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Bildmarke des VW-Zeichens in einem Kreis, die sich die Volkswagen AG für Kraftfahrzeuge und deren Wartung schützen ließ.
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