Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag mit einem Urteil bekräftigt Keine nachträglich höheren Hartz-IV-Leistungen für Schulmaterial
Von Hartz IV lebende Familien können nicht mehr auf nachträglich höhere Leistungen für Schulbedarf der vergangenen Jahre hoffen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag mit einem Urteil bekräftigt. Der 4. Senat wies die Revisionen dreier Geschwister zurück, die auf die Übernahme der Kosten für Schulbücher und Arbeitsmaterial im Schuljahr 2006/07 geklagt hatten.
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