Gericht: Versuchte Bauernfängerei FlexStrom muss laut Verbraucherzentrale Bonus zahlen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Kunden des Stromversorgers FlexStrom, einen versprochenen Bonus notfalls gerichtlich durchzusetzen. Immer mehr Kunden hätten sich beschwert, weil FlexStrom die Auszahlung eines Bonus, mit dem Neukunden gelockt werden sollten, unter Berufung auf eine Klausel verweigert habe, teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Mainz mit.
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