Während einer Dienstreise besteht keineswegs "rund um die Uhr" Versicherungsschutz Urteil: Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert
Eine Verletzung beim Fußballspielen während einer Dienstreise gilt nicht als versicherter Arbeitsunfall. Mit diesem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil gab das Landessozialgericht der Berufsgenossenschaft Recht. Ein Baumarktleiter aus dem Kreis Kassel hatte sich bei einem Freundschaftsspiel während eines zweitägigen Geschäftstreffens am Kniegelenk verletzt.
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