Berufungsklage eines schwerbehinderten Mannes abgewiesen Bayer muss weiter keine Unterlagen zu Duogynon offenlegen
Der Pharmakonzern Bayer muss wegen eines Verfahrensfehlers weiter keine Einsicht in sämtliche Unterlagen zum umstrittenen hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon gewähren. Das Kammergericht wies die Berufungsklage eines schwerbehinderten Mannes gegen den Konzern zurück, weil der Kläger die Frist zur Berufungsbegründung versäumt hat, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.
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