Übergangsgesetz: Änderungen für den Gerüstbau Wer seit Juli 2024 noch Gerüste aufstellen darf
Zum 1. Juli 2024 ist die Änderung des Übergangsgesetzes zum Gerüstbau in Kraft getreten. Das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten kann zwar in jedem Handwerk für eigene Zwecke ausgeführt werden, ist grundsätzlich aber nur dem Gerüstbauer als wesentliche Tätigkeit zugeordnet. Das regelt das neue Übergangsgesetz.
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