Wichtig ist aber auf jeden Fall: Der Kunde muss den Einkaufsbon vorweisen können SSV: Auch bei Schnäppchen sind Reklamationen nicht ausgeschlossen
Auch bei Schlussverkaufs-Schnäppchen sind Reklamationen nicht ausgeschlossen. "Wer beim T-Shirt oder Shorts nach dem Kauf Macken entdeckt, kann auch reduzierte Artikel bei den Händlern beanstanden", sagte am Freitag Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies gilt allerdings nur bei fehlerhafter Ware.
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