Die Regierung von Oberbayern hatte die vom Stadtrat beschlossene Bettensteuer nicht genehmigt Gericht lehnt pauschale Bettensteuer in München ab
München darf keine pauschale "Bettensteuer" einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. Demnach verstößt ein Steuersatz von 2,50 Euro für jede Übernachtung unabhängig vom Zimmerpreis gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
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