Hinterzogene Lohnsteuer Der Arbeitgeber haftet für seine Angestellten

Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die aufgrund fehlender Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Auch wenn die Fehler durch einen Angestellten entstanden sind, der die Steuerangaben absichtlich manipuliert hat, werden Nachforderungen fällig, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). › mehr
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Wettbewerbsrecht Angebote einer Preissuchmaschine müssen auch Versandkosten enthalten

Bewirbt ein Onlinehändler seine Angebote über eine Preissuchmaschine und verstößt diese Werbung wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich verantwortlich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert übernommen hat. › mehr