Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die aufgrund fehlender Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Auch wenn die Fehler durch einen Angestellten entstanden sind, der die Steuerangaben absichtlich manipuliert hat, werden Nachforderungen fällig, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH).
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