Halbabzugsverbot Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit
Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH v. 19.06.2007, Az.: VIII R 69/05) hervor. Das Halbabzugsverbot betrifft Aufwendungen, die mit bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen zusammenhängen und nur zur Hälfte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können.
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