Bewirtung Abzugsbeschränkung für Aufwand bei Nichtarbeitnehmern
Die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, die nicht Arbeitnehmer des einladenden Unternehmens sind, ist nur zu 70 Prozent abzugsfähig. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH v. 18.09.2007, Az.: I R 75/06) hervor.
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