Umsatzsteuer Beförderung von Arbeitnehmern zur Arbeitsstätte
Die Beförderung von Arbeitnehmern zur Arbeitsstätte ist nicht immer umsatzsteuerpflichtig. Sie ist dann keine umsatzsteuerliche Leistung aufgrund des Dienstverhältnisses, wenn für die Arbeitnehmer keine zumutbaren Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 15.11.2007, Az.: V R 15/06).
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