Vorsteuer Berichtigung wegen Rückabwicklung eines Geschäfts

Wird eine Lieferung, für die ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist, rückgängig gemacht, ändert sich die Bemessungsgrundlage und muss berichtigt werden. Das Finanzamt hat dann einen Rückforderungsanspruch im Umfang der ursprünglich zu hoch ausgezahlten Steuervergütung. War ein Vergütungsanspruch aus dieser Festsetzung abgetreten, so hat das Finanzamt den Rückforderungsanspruch gegenüber dem Zessionar, das heißt, gegenüber demjenigen, an den die Forderung abgetreten wurde. › mehr

Elektronisches Handels- und Unternehmensregister Erste positive Zwischenbilanz

Seit 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Zudem müssen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften, unter anderem ihre Jahresabschlüsse online übermitteln und veröffentlichen. › mehr
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