Dienstwagen Anscheinsbeweis für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann die so genannte 0,03-Prozent-Regelung angewendet werden, wenn der Wagen für diese Fahrten auch tatsächlich genutzt wurde. Wie der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 28.08.2008, Az.: VI R 52/07) entschied, besteht für diese Nutzung ein Anscheinsbeweis.
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