Bei Auszahlung der Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer sind die bis zum Zeitpunkt der Versicherungsleistung vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur Unfallversicherung als Arbeitslohn zu behandeln. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 11.12.2008, Az.: VI R 9/05).
› mehr