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Umsatzsteuerfreiheit Neue Rechtsprechung zu Beleg- und Buchnachweisen

Der Bundesfinanzhof hat bezüglich der Beleg- und Buchnachweise bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union sowie bei Ausfuhrlieferungen seine Rechtsprechung geändert. Wird der Buchnachweis weder rechtzeitig geführt noch zulässigerweise ergänzt oder berichtigt, kann die Ausfuhrlieferung gleichwohl steuerfrei sein, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 bis Abs. 3a Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegen. Das geht aus einem Urtel des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 28.05.2009, Az.: V R 23/08). › mehr