Werbungskosten Auch bei langfristigem Einsatz beim Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte

Eine Tätigkeitsstätte bei einem Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 09.07.2009, Az.: VI R 21/08). Die Vorschriften zu Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) kommen auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist. › mehr

Zu weit unter Tariflohn BAG legt Lohnwucher fest

Im Arbeitsverhältnis liegt in der Regel ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit Lohnwucher vor, wenn das Arbeitsentgelt nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Region üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 436/08) in seinem Urteil vom 22. April 2009. › mehr
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