Gebrauchtwagen Fehlende Originallackierung kein Mangel
Die fehlende Originallackierung stellt bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel dar. Wie der Bundesgerichtshof entschied, gehört es bei einem gebrauchten Pkw nicht zur üblichen Beschaffenheit, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs (BGH v. 20.05.2009, Az.: VIII ZR 191/07) hervor.
› mehr