Überstunden Entzug einer Zusatzaufgabe

Im vorliegenden Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit des Entzugs einer Zusatzaufgabe, die der Kläger 18 Jahre lang ausgeführt hatte. Der Kläger machte geltend, der einseitige Entzug der Zusatzaufgabe sei rechtsunwirksam. Es habe sich nicht um Überstunden, sondern um eine dauerhafte Verlängerung der Wochenarbeitszeit gehandelt. › mehr
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