Personalgespräch Keine Abmahnung wegen Weigerung
Das Weisungsrecht eines Arbeitgebers ist auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie auf Ordnung und Verhalten im Betrieb begrenzt. Personalgespräche, die mit diesen Zielen in keinem Zusammenhang stehen, können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht durch einseitige Anordnung des Arbeitsgebers zu einer verbindlichen Dienstpflicht erhoben werden (BAG v. 23.06.2009, Az.: 2 AZR 606/08).
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