Investitionsabzugsbetrag Ein neuer Dienstwagen bedarf auch neuer Steuerregelungen
Auch für einen betrieblichen Pkw, der in geringem Maße privat genutzt werden soll, kann ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die betriebliche Nutzung mittels eines Fahrtenbuchs belegt werden kann. Der Bundesfinanzhof entschied (BFH-Beschluss vom 26.11.2009, Az.: VIII B 190/09), dass sich hierbei die Prognose für die zukünftige Investition in einen neuen Dienstwagen nicht nach Angaben von bereits vorhandenen Wirtschaftsgütern richten darf.
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