Bundesrichter fordern Akribie im Fahrtenbuch Mehr Sorgfalt, bitte!
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zwingend Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Es reicht dagegen nicht, wenn nur Straßennamen angegeben sind, selbst wenn die Ziele später anhand anderer Aufzeichnungen konkretisiert werden können. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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