Frist läuft ab Freistellungsaufträge stellen: Damit Erträge steuerfrei bleiben
Sparer sollten jetzt einen Blick auf ihre Freistellungsaufträge werfen. Denn bei vielen Instituten läuft bald die Frist für Änderungen ab. In der Regel können Freistellungsaufträge bis zum 15. Dezember gestellt oder geändert werden. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt kein oder ein zu niedriger Freistellungsrahmen vor, führt die Bank Steuern auf Kapitalerträge ab
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