Ehegattenarbeitsvertrag Familienangehörige als Minijobber anstellen: Das gilt steuerlich
Kümmert sich Ihr Ehepartner nach Feierabend um die Buchhaltung des Handwerksbetriebs? Dann sollte das auch bezahlt werden. Das Zauberwort heißt hier: Ehegattenarbeitsvertrag. Doch erhalten Ehegatten Gehalt, prüft das Finanzamt kritisch, ob das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen ist. Misstrauisch wird das Finanzamt auch bei Miet- und Zinszahlungen an Verwandte. Hier die wichtigsten Steuerspielregeln, wenn Sie Familienangehörige als Minijobber anstellen.
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