Die neue Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist für die Einkommenssteuer vorgesehen. Jeder Steuerpflichtige erhält bis Jahresende eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz gilt die neue Steuernummer für "natürliche Personen", sie wird also ab Geburt verliehen. Bürger müssen die neue Nummer künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden angeben.
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