Bundesverfassungsgericht Krankenkassenbeiträge auf Direktlebensversicherung sind rechtens
Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlungen aus einer Direktlebensversicherung sind grundsätzlich rechtens. Das gilt auch, wenn die Versicherungssumme auf einen Schlag ausgezahlt wird, entschied das Bundesverfassungsgericht.
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