Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf Lange Standzeit allein kein Sachmangel
Eine lange Standzeit alleine ist kein Sachmangel, der berechtigt vom Kauf eines Gebrauchtwagens zurückzutreten. Vielmehr ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH v. 10.03.2009, Az.: VIII ZR 34/08) darauf abzuzielen, ob bei dem Fahrzeug Mängel vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind.
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