Betriebsveranstaltungen Pauschalierung der Lohnsteuer
Eine Betriebsveranstaltung ist nur dann eine Betriebsveranstaltung, wenn alle Betriebsangehörigen daran teilnehmen können. Ist der Teilnehmerkreis begrenzt und wird eine Arbeitnehmergruppe bevorzugt, entfällt die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent, so der Bundesfinanzhof (BFH v. 15.01.2009, Az.: VI R 22/06).
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