Gesellschafter-Geschäftsführer Privatnutzung des Firmenwagens nicht immer Arbeitslohn
Der Wirbel um den in Spanien gestohlenen Dienstwagen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eines gezeigt: Das Thema Dienstwagen und dessen private Nutzung sind nicht ohne Tücken. Das bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH v. 23.04.2009, Az.: VI B 118/08), das sich mit der Privatnutzung eines Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH beschäftigte und der Frage nachging, ob es sich dabei um Arbeitslohn oder eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.
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