Für deutsche Handwerksbetriebe im Ausbaugewerbe, die häufig in der Schweiz arbeiten, fällt eine wirtschaftliche und bürokratische Hürde. Das Kantonsgericht im Schweizerischen Liestal hat die seit April 2009 gültige Kautionsregelung der Kantonsregierung Baselland in einem Urteil gekippt.
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