Kaufvertrag Falsche Fahrzeugfarbe stellt Pflichtverletzung des Verkäufers dar
Auch wenn der Käufer eines Fahrzeugs im Vorfeld mehrere Fahrzeugfarben in Betracht zieht, muss der Verkäufer die im Kaufvertrag vereinbarte Farbe liefern. Eine falsche Farbe stellt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil des BGH v. 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07) sowohl einen erheblichen Sachmangel als auch eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar.
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