Umsatzsteuer Vorsteuerabzug auch bei Leistungen mit ermäßigtem Steuersatz
Weist der Rechnungsaussteller in einer Rechnung den Regelsteuersatz aus, obwohl die gelieferte Ware tatsächlich nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, steht dem Leistungsempfänger der tatsächlich in dem überhöhten Steuerbetrag enthaltene (gesetzlich geschuldete) Betrag als Vorsteuer zu. Voraussetzung ist eine klare Identifizierung der abgerechneten Leistung anhand der entsprechenden Unterlagen.
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