Das ist neu Fachkräfte-Einwanderungsgesetz: Zweite Stufe in Kraft
Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Auch die Aufenthaltsmöglichkeiten zur Ausbildungsplatzsuche werden erleichtert.
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