Arbeiten "auf Abruf" Rufbereitschaft: So sind Notdienste rechtlich geregelt
Plötzlich ein Anruf und der Arbeitseinsatz beginnt. Wer Rufbereitschaft hat, muss dafür sorgen, dass er erreichbar ist. Als Arbeitszeit gilt dennoch nur die Zeit, in der man tatsächlich arbeitet. Aber wie sieht es mit der Vergütung aus – mit einem Zeitausgleich und mit der Zeiterfassung? Rechtliches zur Rufbereitschaft im Handwerk auf einen Blick.
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