Steuertipp Betriebsprüfung des Finanzamts: Schätzung von Richtsätzen
Führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und findet Anhaltspunkte, dass nicht alle Einnahmen aufgezeichnet und versteuert wurden, kann es die Umsätze und den Gewinn schätzen. Die Schätzung bezieht sich häufig auf eine amtliche Richtsatzsammlung. Was hat es damit auf sich? Und ist diese Richtsatzsammlung überhaupt noch zeitgemäß?
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