Opposition kritisiert Konzept der Koalition Wahlrechtsreform: Koalition lässt Frist verstreichen
Das Wahlrecht wird nicht vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist reformiert. Die Richter hatten im Jahr 2008 erklärt, bis zum 30. Juni 2011 müssten bestimmte Regelungen geändert werden, da sie verfassungswidrig seien. Doch der Bundestag befasst sich am Donnerstag zum ersten Mal mit einem Reformvorschlag der Koalitionsfraktionen.
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