Energieeinsparverordnung Unternehmererklärung ist Pflicht bei energetischen Sanierungen
Wer als Handwerksunternehmer energetische Sanierungen vornimmt, muss in einer "Unternehmererklärung" bestätigen, dass die Auflagen der Energieeinsparverordnung erfüllt sind. Macht man das nicht, droht ein Bußgeld.
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