Nicht zu lange warten Kartenmissbrauch: Anspruch auf Erstattung

Bei Kartenmissbrauch sind Verbraucher in Europa gut geschützt und erhalten ihr Geld meist zurück. Ein aktuelles Urteil des EuGH bestätigt diesen Schutz, knüpft ihn aber an eine wichtige Bedingung. Dabei ist der Faktor Zeit entscheidend.

Ein aktiver Blick auf das Konto lohnt sich. Wer nicht autorisierte Zahlungen feststellt, muss dies unverzüglich der Bank melden. Sonst kann es sein, dass der Erstattungsanspruch verloren geht. - © lowtech24 - stock.adobe.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wer unerlaubte Zahlungen bemerkt, muss diese zügig seinem Zahlungsanbieter melden. Andernfalls kann der Anspruch auf eine Erstattung verfallen.

Verbraucher verlieren diesen Anspruch jedoch nur unter zwei Bedingungen:

  • Sie informieren den Anbieter vorsätzlich zu spät.
  • Sie handeln grob fahrlässig.

Peter A. Gundermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei TILP, bewertet dies als "sehr hohe Hürde". Er stellt klar: Ein einfaches Versehen führt nicht zum Verlust des Erstattungsanspruchs.

EuGH konkretisiert Fristen und Pflichten

Das EU-Recht räumt Kunden eine Frist von 13 Monaten ein, um nicht autorisierte oder fehlerhafte Abbuchungen zu melden. Der EuGH verdeutlicht aber, dass diese Frist Betroffene nicht von der Pflicht entbindet, sofort zu handeln. Sobald sie von einer unautorisierten Zahlung erfahren, müssen sie diese umgehend melden.

Das Urteil basiert auf einem Fall aus Frankreich. Die Fakten laut Gerichtsmitteilung:

Ein Kunde des französischen Unternehmens Veracash sollte im März 2017 eine neue Zahlungskarte per Post erhalten. Er gab im Prozess an, diese Karte nie bekommen zu haben. Im Zeitraum von März bis Mai 2017 wurden täglich Abhebungen von seinem Konto getätigt, die er nicht genehmigt hatte. Der Kunde meldete diese unautorisierten Zahlungen aber erst im Mai 2017 bei Veracash – also fast zwei Monate nach dem ersten Vorfall – und verklagte das Unternehmen anschließend auf Erstattung des Geldes. ewö/dpa