Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass sich die regionalen Fernsehkabelbetreiber bei Verträgen mit der Wohnungswirtschaft abstimmen. "Es sind die Verträge mit den Wohnungsbaugesellschaften, die den Kabelnetzbetreibern Zugang zu den Mietern verschaffen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe).
Kartellamt prüft Kabel-Verträge
Frankfurt/Main (dapd). Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass sich die regionalen Fernsehkabelbetreiber bei Verträgen mit der Wohnungswirtschaft abstimmen. "Es sind die Verträge mit den Wohnungsbaugesellschaften, die den Kabelnetzbetreibern Zugang zu den Mietern verschaffen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe). Da müsse man der Frage nachgehen, "warum bisher keine der drei Regionalgesellschaften jemals den Fußüber die Grenzen ihres Verbreitungsgebiets gesetzt hat".
dapd
