Ziel der vorliegenden Beschwerde ist ein "Verbot aller tödlichen Sportwaffen" Karlsruher Entscheidung über Waffengesetz "nicht absehbar"

Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise erst im nächsten Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz entscheiden. "Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Entscheidung ergeht", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am Dienstag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe.

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Karlsruher Entscheidung über Waffengesetz "nicht absehbar"

Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise erst im nächsten Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz entscheiden. "Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Entscheidung ergeht", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am Dienstag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden und der Autor Roman Grafe als Sprecher der bundesweiten Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hatten im Juli 2010 Beschwerden in Karlsruhe eingereicht.

Ziel sei ein "Verbot aller tödlichen Sportwaffen", sagte Grafe damals. Der legale Besitz tödlicher Waffen zum Zweck des Schießsports stelle ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Nach den Anschlägen von Norwegen sagte Grafe, das Massaker auf der Insel Utöya zeige erneut, dass Schusswaffen nicht für private Zwecke erlaubt sein dürften. Die Gefährdungslage durch tödliche Sportwaffen sei "nicht beherrschbar".

dapd