Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Arbeitsmarktreform "Hartz IV" verkünden. Der Erste Senat entscheidet darüber, ob die "Hartz-IV"-Regelsätze für Kinder, aber auch jene für Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Karlsruhe urteilt über "Hartz IV"
Die Karlsruher Richter urteilen konkret darüber, ob die Sätze korrekt ermittelt sind und ob der Kinder-Regelsatz pauschal vom Erwachsenen-Satz abgeleitet werden darf. Hier werden allgemein Korrekturen erwartet. Indirekt dürfte es in dem Urteil auch um die Höhe der Leistungen gehen. Es wird auch damit gerechnet, dass das Gericht das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip präzisiert. Zur Urteilsverkündung wird auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erwartet. Der Bundestag wird am Dienstagnachmittag in einer "Aktuellen Stunde" über die Konsequenzen aus dem Urteil debattieren.
DGB und Caritas sowie Politiker der Grünen und der Linken fordern eine Anhebung der Regelsätze. FDP-Bundestagsfraktionschefin Birgit Homburger verlangte ein System aus einem Guss.
Neubestimmung des Sozialstaats
Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will das Gericht die "Inhalte und Grenzen" des "Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" klären. Dies bedeute letztlich eine "Neubestimmung des Sozialstaats", prognostizierte der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher.
Er vertritt eine Familie mit "Hartz IV" aus Dortmund, deren Klage bis nach Karlsruhe gelangte. Außerdem haben in den Ausgangsverfahren Familien aus dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und dem Werra-Meißner-Kreis in Hessen geklagt. Das Verfassungsgericht entscheidet über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des hessischen Landessozialgerichts.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte: "Die 'Hartz IV'-Regelsätze für Kinder müssen angehoben und eigenständig ermittelt werden." Um zu einem transparenten Verfahren und bedarfsdeckenden Sätzen zu kommen, solle eine unabhängige Kommission Vorschläge zur Neufestsetzung machen. Kinder seien nicht einfach "kleine Erwachsene", die mit einem willkürlich festgelegten Anteil vom Regelsatz eines Alleinstehenden abgespeist werden dürften. Heranwachsende brauchten zum Beispiel Geld für Bücher, Computer, Turnschuhe oder Klassenreisen.
Caritas-Präsident Peter Neher betonte: "Wir müssen verhindern, dass sich Armut in Deutschland verfestigt." Berechnungen der Caritas hätten gezeigt, dass die aktuellen Regelsätze für Kinder zu niedrig seien.
Linke-Rechtsexperte Wolfgang Neskovic sagte, das Sozialstaatsprinzip gehöre zu den tragenden Säulen der Verfassung. Dennoch sei es von der Politik "im letzten Jahrzehnt mit den Füßen getreten" worden.
In den Klagen wird konkret die Rechtslage des ersten Halbjahres 2005 angegriffen, als "Hartz IV" eingeführt wurde. Damals bekamen Kinder unter 14 Jahren einen Regelsatz von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze zum 1. Juli 2009 nach Alter gestaffelt und leicht erhöht – und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat (ursprünglich 345 Euro).
Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, betonte, die "Hartz-IV"-Sätze reichten nicht für ein auskömmliches Leben. "Wir fordern den Regelsatz für Erwachsene auf mindestens 420 Euro zu erhöhen", sagte Kurth. Kinder und Jugendliche benötigten abhängig vom Alter zwischen 280 und 360 Euro im Monat. Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.
ddp