Weitere Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen erfolgreich Karlsruhe macht erneut strenge Vorgaben für Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht hat seine strengen Vorgaben für die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung für Strafgefangene in einem weiteren Fall bestätigt. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen statt und verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Berlin, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.

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Karlsruhe macht erneut strenge Vorgaben für Sicherungsverwahrung

Karksruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht hat seine strengen Vorgaben für die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung für Strafgefangene in einem weiteren Fall bestätigt. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen statt und verwiesen den Fall zurück an das Landgericht Berlin, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.

Gegen den Mann war 2009 rückwirkend Sicherungsverwahrung verhängt worden, obwohl das bei seiner Verurteilung 1997 noch nicht möglich gewesen war. Er kann nach der Entscheidung des Zweiten Senats jetzt nur dann weiter weggesperrt werden, wenn er als hochgradig gefährlich gilt und bei ihm eine psychische Störung vorliegt. Sein Fall muss in Berlin erneut geprüft werden.

Der am Dienstag veröffentlichte Beschuss ist eine Folgeentscheidung nach dem Karlsruher Grundsatzurteil zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai. Im aktuellen Fall ging es um einen Straftäter, der zunächst wegen versuchten Mordes und danach wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war.

Da früher drei Verurteilungen wegen schwerer Straftaten vorliegen mussten, bevor die Sicherungsverwahrung angeordnet werden konnte, galt diese für ihn zunächst nicht. 2007 wurde die Sicherungsverwahrung dann aber schon nach zwei Verurteilungen möglich und konnte auch rückwirkend verhängt werden. Danach wurde der Straftäter 2009 nach Haftverbüßung weggesperrt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte im Urteil vom Mai die rückwirkend verhängte oder verlängerte Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine grundlegende Neuregelung verlangt. Gleichzeitig verfügte das Gericht in einer Übergangsregelung, dass nachträglich Verwahrte nur noch bei hochgradiger Gefährlichkeit und psychischer Störung festgehalten werden können.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2846/09)

dapd