Richter erwägen Vorkehrungen zum Selbstschutz des Parlaments Karlsruhe fragt nach absoluter Grenze für Euro-Bürgschaften

Schon gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung machte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutlich, welche Diskussion er nicht in der Diskussion erwartete: "Wir wollen hier keine ökonomische Debatte", sagte Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe.

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Karlsruhe fragt nach absoluter Grenze für Euro-Bürgschaften

Karlsruhe (dapd). Schon gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung machte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutlich, welche Diskussion er nicht in der Diskussion erwartete: "Wir wollen hier keine ökonomische Debatte", sagte Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Ob Deutschland mit seiner Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und den milliardenschweren Griechenland-Hilfen aus wirtschaftlicher Sicht richtig gehandelt hat, werde das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden.

Dies gelte, auch wenn man bei den "geschnürten und vielleicht noch zu schnürenden Rettungspaketen" für einzelne Euro-Staaten zunehmend den Eindruck habe, "dass die Politik und wir alle um die Zukunft Europas ringen". Dem Verfassungsgericht gehe es vielmehr um "reine Rechtsfragen". Die Wichtigste: Wird das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder ausgehöhlt?

Der Hintergrund: Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Und bei Griechenland speziell geht es um 22,4 Milliarden Euro. Müssten diese Summen tatsächlich ausgeschüttet werden, wäre dies ein so großer Haushaltsposten, dass die im Grundgesetz verankerte Haushaltsautonomie des Bundestages unzulässig beeinträchtigt sein könnte.

Immerhin - so Verfassungsrichter Udo di Fabio - sei das Budgetrecht des Parlaments eine "Kronjuwele" der deutschen Verfassung. Also das Recht, Jahr für Jahr den Haushalt neu zu verabschieden. Voßkuhle wollte wissen, ob man das Parlament nun "vor sich selbst schützen" muss. Damit spielte er darauf an, dass der Bundestag mit seiner Entscheidung zu Euro-Rettungsschirm im Mai 2010 eine weitreichende Entscheidung getroffen hatte, die ihn noch über diese Legislaturperiode hinaus binden könnte.

Voßkuhle sieht es als offene verfassungsrechtliche Frage an, ob "Vorkehrungen" und "Sicherungen" notwendig sind, damit der Bundestag seine Haushaltsverantwortung dauerhaft behält. Müsste man also künftig eine "absolute Grenze" für die Höhe von Bürgschaften festsetzen? Müsste das Parlament jeweils zustimmen, wenn einzelne Tranchen bewilligt werden? "Dazu würden wir gerne etwas hören", sagte Voßkuhle mit Blick auf Vertreter von Bundestag und Bundesregierung.

Der FDP-Haushaltspolitiker Florian Toncar betonte, bisher sei darauf geachtet worden, dass es keine "unkontrollierte Belastung" oder "Überforderung" für den Bundeshaushalt gebe. Vonseiten der Bundesregierung wurde in der Verhandlung keine "absolute Grenze" für Gewährleistungen genannt. Die bisherigen gewaltigen Summen seien durch die Dimension der Probleme in der Euro-Zone - vor allem der sonst drohenden Staatspleite Griechenlands - aber gerechtfertigt.

Die Kläger wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sehen dies völlig anders. Gauweiler ergriff zwar bis zum späten Nachmittag nicht selbst das Wort. Doch sein Prozessbevollmächtigter, der Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek, malte die Lage in drastischen Bildern.

Der Euro-Rettungsschirm bringe tragende Säulen der als "Stabilitätsunion" konzipierten Währungsunion zum Einsturz, sagte Murswiek. Der Lissabon-Vertrag lege ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. In der Sprache der Politiker heiße das dann zwar: "Der Euro wird gerettet", sagte Murswiek, um nachzuschieben: "Den 'Euro zu retten', indem man die Fundamentalnormen der Währungsverfassung zerstört, das ist so, als wolle man einen Wasserschaden beheben, indem man das Haus in die Luft sprengt."

dapd