Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß erklärt und Beschwerden von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen.

Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages fordert das Handwerk mehr steuerpolitischen Ehrgeiz der Politik. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist zu respektieren, doch sie entbindet die Politik nicht von ihrer Verantwortung", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Jetzt sei die Politik am Zug. "Die Politik muss endlich aus ihrem jahrelangen steuerpolitischen Dornröschenschlaf aufwachen und die Steuerlast senken", forderte er.
ZDH: Neue Bundesregierung muss für Entlastung sorgen
Wie Schwannecke weiter sagte, hätte der Wegfall des Solidaritätszuschlages ein erster Schritt zu einer spürbaren Entlastung für viele Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Handwerk sein können. Die neue Bundesregierung müsse jetzt liefern und im Koalitionsvertrag klare steuerliche Entlastungen für Betriebe und Beschäftigte festschreiben. Keinesfalls dürften weitere Steuerbelastungen etwa im Bereich der Erbschaftsteuer hinzukommen, warnte er.
Kraftfahrzeuggewerbe: Soli-Mauer unverzüglich einreißen
Zügiges politisches Handeln fordert auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Die Soli-Mauer ist unverzüglich einzureißen", sagte ZDK-Präsident Arne Joswig. Die angehenden Koalitionäre sollten eine umfassende steuerliche Entlastung möglich machen. "Die Steuerlast der mittelständischen Betriebe könnte auf einen Schlag um 5,5 Prozent reduziert werden, wenn der Solidaritätszuschlag zumindest für diese gestrichen würde", fügte er hinzu.
Richter: Finanzbedarf durch Deutsche Einheit weiter vorhanden
Mit dem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht Beschwerden von sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen. Die Richter urteilten, dass es auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch "strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West" gebe und der Bund weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf habe. (Az. 2 BvR 1505/20)
Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte das Gericht. Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt. Der Soli wird bisher als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer.
Soli steuert 2025 knapp 13 Milliarden zum Bundeshaushalt bei
Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant – die dann womöglich hätten wegfallen müssen. Das Gericht hätte außerdem entscheiden können, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.
Solidaritatspakt II ist 2019 ausgelaufen
Die FDP-Beschwerdeführer hatten argumentiert, der mit den Kosten für die Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Im Solidarpakt hatte der Bund den ostdeutschen Bundesländern besondere Transferleistungen zugewiesen. Zudem kritisierten die FDP-Politiker, dass durch den Soli Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Auch dies wies das Gericht zurück. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor.
Teilabschaffung des Solis sorgte von Anfang an für Kritik
Der Hintergrund: Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er damals abgeschafft. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften den Soli. An dieser Teilabschaffung gab es von Anfang an Kritik. Beschwerde eingelegt hatten dann der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die ehemaligen Finanzstaatssekretäre Florian Toncar und Katja Hessel. Sie hatten geklagt, noch bevor die Liberalen Teil der letzten Ampel-Regierung wurden. bir/dpa