Das Bundesverfassungsgericht hat die milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands unter Auflagen gebilligt. Handwerkspräsident Otto Kentzler sagte, mit diesem Urteil könne die große Unsicherheit an den Kapitalmärkten überwunden werden.

Karlsruhe billigt milliardenschwere Euro-Hilfen
Die Karlsruher Richter verwarfen am Mittwoch mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm.
Die beiden entsprechenden Gesetze vom Mai 2010, die gigantische Garantiesummen für Griechenland und andere hochverschuldete Euro-Länder vorsehen, sind laut dem Urteil mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundestag habe durch die Verabschiedung der Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage unzulässig beeinträchtigt.
Kentzler sagt zum Urteil: "Mit diesem Urteil kann eine Phase großer Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und im politischen Raum überwunden werden. Die Beteiligung des Bundestages über seinen Haushaltsausschuss an künftigen Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Euro-Rettungsschirmes ist richtig." Allerdings müssten sich die Länder der Euro-Zone auf eine stärkere Koordinierung verständigen, klare Ziele formulieren, ein hartes Controlling durchführen und Sanktionen durchsetzen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den milliardenschweren deutschen Euro-Hilfen ebenfalls als Bestätigung ihrer Politik gewertet. Mit Blick auf die Mahnung der Karlsruher Richter für eine ausreichende Mitbestimmung des Parlaments betonte die CDU-Vorsitzende: "Das ist genau der Weg, den wir gegangen sind." Das dauere zwar manchmal etwas länger, sei aber der richtige Weg.
Urteil ist keine Blanko-Ermächtigung
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte aber, das Urteil dürfe "nicht fehlgedeutet werden in eine verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete". Das Gericht machte Auflagen, die die Beteiligung des Bundestages bei der Gewährung von Bürgschaften an hochverschuldete Euro-Staaten stärken.
Das Budgetrecht des Bundestages habe eine "zentrale Rolle" bei der politischen Willensbildung. Die Bundesregierung müsse deshalb bei der Übernahme einzelner Gewährleistungen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages einholen. Es genüge nicht für die Bundesregierung, "Einvernehmen" mit dem Ausschuss herzustellen.
"Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs" müsse vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden, heißt es im Urteil. Auch bei der praktischen Verwendung der Mittel müsse ausreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein. Der Bundestag dürfe sich keinen Finanz-Mechanismen ausliefern, die zu nicht überschaubaren und für den Haushalt bedeutsamen Belastungen führen könnten, ohne dass der Bundestag erneut zustimme.
Gewährleistungen liegen noch im Einschätzungsspielraum
Das mit Verfassungsbeschwerden angegriffene deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm vom Mai 2010 sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem ebenfalls angegriffenen Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro.
Die Beurteilung, ob diese vorgesehenen Gewährleistungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 170 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt tragbar seien, liege noch im Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, betonten die Richter.
Gegen die beiden Gesetze klagten der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.
dapd/dhz