Arbeitsrecht Kann der Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Ein Nebenjob ist nicht grundsätzlich verboten. Verletzt er berechtigte Interessen des Betriebs, kann der Arbeitgeber jedoch eingreifen. - © Irina Schmidt - stock.adobe.com

Dürfen Beschäftigte neben ihrer Arbeit im Betrieb einen weiteren Job annehmen, ohne Bescheid zu geben? Das hängt zunächst von den geltenden Vereinbarungen ab. "Ob der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden muss, hängt davon ab, ob eine Informationspflicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder es sich aus dem Tarifvertrag ergibt", sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine allgemeine Pflicht, jeden Nebenjob zu melden, besteht demnach nicht.

Anders sieht es aus, wenn die Nebentätigkeit mit den Interessen des Arbeitgebers in Konflikt gerät. Dann muss der Betrieb darüber informiert werden. Beschäftigte sind außerdem gut beraten, offen mit einem Nebenjob umzugehen: Wird eine bestehende Pflicht zur Information verletzt, können eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung drohen.

Wann der Betrieb einen Nebenjob untersagen kann

Ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten ist nicht möglich. Arbeitgeber brauchen einen Grund, der sich aus ihren berechtigten Interessen ergibt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Beschäftigte

  • für einen Konkurrenzbetrieb arbeiten,
  • durch den Nebenjob gesundheitlich so belastet sind, dass ihre Arbeit im Hauptjob leidet, oder
  • mit beiden Tätigkeiten zusammen die gesetzliche Arbeitshöchstzeit überschreiten.

Für Handwerksbetriebe heißt das: Entscheidend ist nicht allein, dass ein Beschäftigter einen Nebenjob hat, sondern ob dieser die Arbeit oder berechtigte Interessen des Betriebs beeinträchtigt. dpa/fre

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).