ZDB begrüßt Kabinettsentscheidung zur Schwarzarbeitsbekämpfung Kampf gegen Schwarzarbeit wird verschärft

Das Bundeskabinett hat ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßt die Entscheidung.

Foto: ddp

Kampf gegen Schwarzarbeit wird verschärft

Zur Eindämmung von Schwarzarbeit will die Bundesregierung die Ausweispflicht am Arbeitsplatz ausweiten. Statt des nicht fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises sollen Arbeitnehmer in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, künftig Ausweispapiere mitgeführen, heißt es einem Aktionsprogramm, das vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Die Ausweispflicht solle auch vom Arbeitgeber kontrolliert werden, der bei Unterlassung ein Bußgeld entrichten müsse.

Auch plant die Bundesregierung die Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Derzeit ist der Beginn einer Beschäftigung erst mit der nächsten Lohnabrechnung zu melden. Zur besseren Überwachung sollen auf einigen Großbaustellen dauerhafte Prüfungsstützpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eingerichtet werden.

Bau ist froh über Aktionsprogramm

"Der graue und schwarze Markt bedeutet für unsere mittelständischen Bauunternehmen und unsere Mitarbeiter noch immer die größte Herausforderung. In der Bekämpfung dieser halb legalen und illegalen Konkurrenz sind wir in den vergangenen Jahren nicht wirklich vorangekommen. Trickreich entwinden sich noch immer graue und schwarze Anbieter von Bauleistungen den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen. Das wird uns in dem im Jahre 2004 gegründeten Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung immer wieder eindrucksvoll berichtet", kommentierte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Hans-Hartwig Loewenstein.

Insbesondere die Einführung einer Mitführungspflicht von Personaldokumenten für alle in- und ausländischen Bauarbeiter, die Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung vor der Beschäftigungsaufnahme und den vorgesehenen Einsatz von dauerhaften Prüfungsstützpunkten der FKS auf Großbaustellen entspriche den Forderungen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes für eine Verbesserung der Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Auch die Einrichtung von Sonderdezernaten in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkammern bei den Gerichten durch die Bundesländer werde vom ZDB ausdrücklich begrüßt.

"Das gesamte Aktionsprogramm wird aber nur dann ein Erfolg werden, wenn auch das angekündigte Gesetz zur nationalen Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen verwirklicht und damit die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden im Ausland endlich ermöglicht wird", erklärte Loewenstein.

pc/ddp